Die Definition eines Gebraucht-Lkw kann anhand von drei Kerndimensionen definiert werden: Art des Fahrzeugs, Nutzungsstatus und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Art des Fahrzeugs: Ein gebrauchter Lkw bezieht sich auf einen schweren -Lkw, der bei der Verkehrsverwaltungsbehörde für öffentliche Sicherheit registriert wurde und einen oder mehrere Eigentumsübertragungen durchlaufen hat.
Nutzungsstatus: Damit ein Fahrzeug als gebrauchter Lkw eingestuft werden kann, darf es nicht die vom Staat vorgeschriebenen Verschrottungsnormen erfüllt haben. Unabhängig von seiner Kilometerleistung oder seinem Alter kann er als gebrauchter Lkw betrachtet werden, solange er die Sicherheitsprüfungen besteht und fahrbereit ist.
Rechtskonformität: Der Kern von Gebraucht-Lkw-Transaktionen ist die rechtliche Eigentumsübertragung. Hierzu ist eine vollständige Fahrzeugdokumentation erforderlich, darunter ein gültiger Kfz-Zulassungsschein, ein Führerschein und ein Nachweis über die Zahlung der Kfz-Kaufsteuer.
